SchenkungssteuerSchenkungssteuer
Gewappnet für die ZukunftDie Schenkungssteuer wird fällig, wenn Vermögen oder Eigentum von einer Person an eine andere übertragen wird. Dies umfasst Bargeld, Immobilien, Wertpapiere und andere Vermögenswerte. Der Empfänger der Schenkung ist grundsätzlich steuerpflichtig, es sei denn, der Schenker übernimmt die Steuerlast. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert des geschenkten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Empfänger. Eine sorgfältige Planung kann helfen, die steuerliche Belastung zu optimieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.
Unsere Leistungen bezüglich der Schenkungssteuer
- Analyse der aktuellen Steuersituation
- Schenkungsteuererklärungen
- Gestaltungen zur Optimierung der Schenkungssteuer
- Beratung zur Ausnutzung von Freibeträgen der Schenkungssteuer
- Planung von Schenkungen
- Einrichtung von Trusts
- Beratung zu internationalen Steuergesetzen
- Überprüfung von Testamenten
- Beratung zu steuerlichen Auswirkungen von Immobilien
Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer wird auf Vermögensübertragungen erhoben, die nach dem Tod einer Person erfolgen. Im Gegensatz zur Schenkungssteuer, die bei lebzeitigen Übertragungen von Vermögen anfällt, betrifft die Erbschaftssteuer ausschließlich die Vererbung von Vermögen und richtet sich nach dem Wert des geerbten Vermögens sowie dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben.
Schenkungssteuer
Erbschaftssteuer
Wir helfen
Es ist wichtig, die Erbschafts- und Schenkungssteuer professionell durch einen Steuerberater zu prüfenDie Steuergesetzgebung kann komplex sein und ändert sich ständig. Durch eine sorgfältige Planung können Steuerberater Strategien entwickeln, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung von Trusts oder die Übertragung von Vermögen im Rahmen von Schenkungen zu Lebzeiten. Eine vorzeitige Übertragung von Vermögen an Erben kann auch dazu beitragen, die Erbschaftssteuerbelastung zu reduzieren. Unser erfahrenes Team kann sicherstellen, dass Sie alle relevanten Steuervorschriften einhalten und Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerbelastung zu minimieren, sodass Sie Steuern sparen und Ihr Vermögen effektiv übertragen werden kann.
Freibeträge
Für Erbschaften und SchenkungenVerwandsschaftsgrad | Freibetrag |
---|---|
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner | 500.000 EUR |
Kinder, Enkel, deren Eltern verstorben sind und Stiefkinder | 400.000 EUR |
Enkel | 200.000 EUR |
Urenkel, Eltern (Erbschaft) | 100.000 EUR |
Urenkel, Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten | 20.000 EUR |
Alle übrigen Erben | 20.000 EUR |
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